Was Sie wissen sollten

Information:
Sie sind herzlich willkommen zu einem Informationsgespräch mit Hausbesichtigung. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.

Probewohnen und Verhinderungspflege:
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein großer Schritt. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, bei uns bis zu drei Monaten zur Probe zu wohnen. Und selbstverständlich können Sie auch im Rahmen der Verhinderungspflege zu uns kommen.

Gutachten:
Wir benötigen vor der Aufnahme ein ärztliches Gutachten, das Ihnen Ihr Hausarzt oder das Krankenhaus, in dem Sie sich befinden, gerne ausstellen. Dieses Gutachten sollte keinesfalls älter als sechs Monate sein.

Hausbesuch:
Wenn Sie sich für uns entschieden haben, möchten wir Sie kennen lernen. Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin von uns besucht Sie zu Hause oder im Krankenhaus zum ersten ‚Beschnuppern’.

Kosten:
Die Kosten für die Unterkunft trägt zu einem Teil die Pflegekasse. Zur Begleichung des Eigenanteils müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen (bis zu einer gesetzlich festgelegten Schongrenze) verwenden.

In der vorliegenden Übersicht sehen Sie – bezogen auf einen Monat – die entstehenden Kosten in unserem Haus, geordnet nach den geltenden Pflegestufen sowie nach Kosten in Einzelzimmer, bzw. Doppelzimmer.

Entgeltübersicht

Und wenn die Rente nur klein ist…?

Wenn Ihre Rente kleiner ist als der so genannte monatliche Eigenanteil, ist das kein Problem. Es gibt in diesem Fall die Möglichkeit, ergänzende Leistungen über die zuständigen Behörden für Sie zu beantragen. Unser Sozialdienst berät Sie in diesem Fall gern ausführlich und kompetent. Wir stehen Ihnen nicht nur bei allen Fragen rund um die Kosten mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützen Sie auch bei allen weiteren Fragen, bei notwendigen Anträgen und selbstverständlich bei Ihrem Umzug in unser Haus.